https://abschleppdienst-avci.de/wp-content/uploads/2019/08/faq-header-1140x500.png

Wir helfen Ihnen und geben Antworten!


In der nebenstehenden Auswahl finden Sie jeweils eine Liste
häufig gestellter Fragen samt den dazugehörigen Antworten.

Sollte Ihre Frage nicht gelistet oder nur unzureichend beantwortet sein,
freuen wir uns auf Ihren Anruf unter 0211 / 55 79 534.
Oder über eine E-Mail unter hello@abschleppdienst-avci.de.

Informationen für Falschparker / Privatpersonen

Zuerst klären Sie bitte durch einen Anruf bei der Polizeidienststelle
(Tel.: 0211 870-0), ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.
Wenn Sie Ihr Auto bei uns abholen wollen, bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis und Fahrzeugschein mit.

 

Außerdem erreichen Sie uns bequem über unsere
24h Hotline 0211 / 55 79 534.

Die AAS GmbH macht von Ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch
(BGH, Urteil vom 5.6.2009 – V ZR 144/08).

Erst nachdem die vollständigen Abschleppkosten bezahlt wurden,
werden die Fahrzeuge herausgegeben, ein Bezahlen auf Rechnung ist somit nicht möglich.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.

Wenn Sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind,
kommen Sie vom Düsseldorfer Hauptbahnhof aus mit der U-Bahn U75 Richtung D-Vennhauser Allee bis
zur Haltestelle Düsseldorf, Kettwiger Straße und von dort aus ist die Pinienstraße 25 Fußläufig zu erreichen.


Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihnen steht natürlich das Recht zu, sich zu weigern
die Abschleppkosten sofort zu bezahlen und erstmal alles juristisch prüfen lassen.

Jedoch kommen täglich Standkosten zu den Abschleppkosten hinzu,
wenn Ihr Fahrzeug auf unserem Firmengelände verwahrt wird.


Eine Verwahrung Ihres Fahrzeuges im Öffentlich Raum ist nicht möglich.

Es ist allerdings möglich die Abschleppkosten sofort zu begleichen und
anschließend können Sie das Ganze immer noch rechtlich prüfen lassen.

 

Informationen für Grundstückseigentümer / Unternehmen

Wenn, Sie der Besitzer des Grundstückes sind und das unbefugte Abstellen von Fahrzeugen durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet ist,
dann können Sie Gebrauch von Ihrem Recht zur Beseitigung einer Besitzbeeinträchtigung machen
und den Falschparker / Störer entfernen lassen.

Am besten rufen Sie uns unter unserer
24h Hotline 0211 / 55 79 534 an,
wir beraten Sie und kümmern uns um alles weitere.

Wir rechnen mit dem Falschparker / Störer direkt ab.

Die Kosten für das Entfernen des Fahrzeuges trägt der Falschparker/Störer!
Für unsere Kunden der AAS ist dieser Service
aufgrund der Abtretung der Kosten, kostenfrei!.

Sie sind der Besitzer des Grundstückes, dass Fahrzeug steht tatsächlich auf Ihrem Grundstück
und nicht im öffentlichen Verkehrsraum und das unbefugte Abstellen von Fahrzeugen ist
durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.

Am besten rufen Sie uns unter unserer 24h Hotline 0211 / 55 79 534 an,
wir beraten Sie und kümmern uns um alles weitere.

Die Polizei sowie das Ordnungsamt sind ausschließlich
für den öffentlichen Raum
und nicht für private Grundstücke zuständig.

Dadurch bleiben Grundstückbesitzern nur die Möglichkeit und das Recht,
sich im Zuge einer Selbsthilfe zur Beseitigung einer Besitzbeeinträchtigung
direkt an ein Abschleppunternehmen zu wenden.

Sie erreichen uns bequem über unsere 24h Hotline 0211 / 55 79 534.