MODERNSTE TECHNIK IM EINSATZ

Telematik und Flottenmanagement:
wirtschaftlich – präzise – leistungsstark

Dank modernster Telematik-Systeme und IT-Prozessen, sind wir anderen immer einen Schritt voraus.
Wir investieren in unser Unternehmen, damit Ihre Fahrzeuge im
Fall der Fälle schnell wieder auf Tour sind und Ihr Geschäft am
Laufen halten.

Erfahren Sie in diesem Artikel was Telematik ist und warum es für Sie von Vorteil ist in ein Unternehmen als Partner zu setzen,
welches am Puls des 21. Jahrhundert schlägt.

Was bietet Telematik insgesamt?

Telematik ist eine Technik, welche die Bereiche Telekommunikation und Informatik verknüpft.

In der heutigen Zeit bieten uns moderne IT-Systeme zahlreiche technische Möglichkeiten.

So können wir dank unserer Software & GPS-gestützten Flottenverwaltung Ihre Verwaltung erleichtern und die Routenplanung allgemein für Sie optimieren.

Mittels GPS Live-Tracking und der Verwendung aktuellen Karten- und Satellitenmaterials inklusive Live-Verkehrs-informationen sind wir in der Lage, Ihren Fuhrpark effizienter zu unterstützen, den Kraftstoffverbrauch zu verringern und die Routenplanung besser auf Ihre jeweiligen Fahrzeuge auszurichten.

Wie wir Ihnen helfen, Ihren Fuhrpark zu optimieren:

Fuhrparks sind teuer im Unterhalt. Als Fuhrparkmanager müssen Sie deswegen immer einen Blick auf die Kosten haben, hohe Ausgaben vermeiden und die Effizienz der Flotte steigern. Sie müssen hierfür Einsparpotenziale aufdecken, die die Qualität des Fuhrparks nicht schmälern, sondern im Gegenteil verbessern.

In einen Partner zu setzen, der effizientes Fuhrpark- und Flottenmanagement betreibt bietet sich für jedes Unternehmen mit Fuhrpark an.

Insbesondere wenn verschiedene Fahrzeugtypen für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden, ist es unverzichtbar, den Überblick und die Kontrolle zu behalten. AAS macht dies möglich.

AAS bietet Ihnen alles, was das moderne Abschleppen & Bergen ausmacht. Unsere Kunden sind so vielseitig wie ihre Fahrzeuge:

Kleine und mittelständische Betriebe wie große multinational agierende Konzerne – seit mehr als 30 Jahren.

Im Fall der Fälle, wenn eines Ihrer Fahrzeuge kurzfristig Unterstützung benötigt, sind wir in der Lage anderen immer einen Schritt voraus zu sein.

Indem wir das am nächsten befindliche Fahrzeug auswählen und die Routenplanung dadurch ohne zeitintensive Umwege starten können, mittels GPS Live-Tracking und der Verwendung aktuellen Karten- und Satellitenmaterials inklusive Live-Verkehrs-informationen, sind wir in der Lage Stau und Stadtverkehr zu umfahren.Wir schließen für Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeugflotte, hohe Kosten und Zeitverluste auf Grund von unzureichender Planung aus.

—-> Zu unseren Leistungen für Ihr Unternehmen & Flotte

An dieser Stelle möchten wir noch einmal die größten Vorteile, welche der Einsatz von Telematik-Systemen mit sich bringen kann, kurz aufzeigen:

• Schnellere Reaktion

• Kurzfristige Auftragserteilung

• Einfachere Fahrerkommunikation

• Reduzierte Standzeiten

• Nachgewiesene Fahr- und Arbeitszeiten

• Automatisiertes Berichtswesen

• Reduzierte Kosten

• Reduzierung von Zeit und Arbeitsaufwand durch Prozessoptimierung

• Routenanalyse als Basis zur zukünftigen Einsatzplanung (Disposition)

• Nachhaltige Verbesserung des Betriebsergebnisses und Senkung der laufenden Betriebskosten

• Wichtige Informationen sowie Reporting für das Controlling

Willkommen auf unserem neuen Blog

Lese alles rund ums Abschleppen und unser Unternehmen!
In Zukunft werden wir immer wieder Artikel rund um rechtliche Informationen, Neuerungen im Unternehmen und Informationen zu unseren Tätigkeiten veröffentlichen

Sieh dir doch gleich mal an, was wir schon an Informationen veröffentlicht haben

–> Zu unserem Blog

Falls du zu einer unserer anderen Seiten möchtest,
die wichtigsten Seiten als Link:

Wann dürfen Grundstücksbesitzer den Abschleppdienst rufen?

Ein fremdes Fahrzeug steht unbefugt auf meinem privaten Stellplatz.
Darf ich ihn sofort abschleppen lassen?

Ein Fahrzeug parkt einen privaten Stellplatz zu.
Darf der Eigentümer dieses Grundstücks sofort den Abschleppdienst rufen oder muss er zuerst die Polizei verständigen?


Auch hierzulande gilt:

Ein Kraftfahrzeug, das unbefugt auf einem privaten Grundstück abgestellt wurde, darf abgeschleppt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2009 (V ZR 144/08) festgestellt hat.
Dem Eigentümer des zugeparkten Stellplatzes steht es aber frei,
zunächst die Polizei um Hilfe zu bitten.

Als Privatperson ist es allerdings wichtig zu wissen,
dass die Polizei für den öffentlichen Parkraum,
nicht aber für private Parkplätze und Grundstücke zuständig ist.

Wenn also ein fremdes Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz oder Privatgrundstück steht, kann die Polizei den
Falschparker nicht abschleppen lassen.
Für das Beseitigen der Besitzstörung sind Sie als
Grundstückseigentümer verantwortlich. Ihr Recht, sich gegen
Besitzstörer (Falschparker) zu wehren, ist im BGB verankert: 


BGB § 862 Anspruch wegen Besitzstörung (1) „Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen.
(2) „Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.“,

Das sagt der BGH zum Thema „Falschparker abschleppen lassen“: 

BGH, Urteil vom 5.6.2009 –
V ZR 144/08 „…V. Zivilsenat des Bundesgerichtshof
hat heute entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.“

Egal, ob Ihr Pkw-Stellplatz, Ihre Einfahrt, Ihre Anlieferzone oder die Rettungswege durch Falschparker/Störer blockiert sind:

Das Entfernen von Fahrzeugen/Störern von Ihrem privaten oder
geschäftlichen Grundstück.
 
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie jedes Mal zum Telefon greifen oder lieber einen Parkraumbewirtschaftung-Vertrag möchten.
Wir setzten Ihre Nutzungsbedingungen konsequent um. 
Unsere professionell geschulten Mitarbeiter kontrollieren Ihre Parkplätze, Ein- und Ausfahrten, Feuerwehr- und Lieferzonen.

—-> Zu unseren Leistungen für Grundstücksbesitzer/Unternehmen


Ohne Risiko Falschparker/Störer kostenneutral entfernen lassen

Bei uns treten Sie Ihre Ansprüche gegen den so genannten Besitzstörer direkt an uns ab. Damit haben Sie kein Risiko und es kommen garantiert keine Kosten auf Sie zu. Wir entfernen das Fahrzeug kostenneutral für Sie und rechnen danach direkt mit dem Falschparker/Störer ab.

  • Keine Vorkasse – für Sie kostenneutrales Abschleppen von Falschparkern/Störern
  • Kein Verwaltungsaufwand – wir rechnen direkt mit dem Falschparker ab
  • Sorgenfrei – Sie treten nicht mit dem Falschparker in Kontakt
  • Rechtssicher – Prüfung der Abschlepp-Voraussetzungen im Vorfeld durch uns

—-> Zu unser Leistungsseite für Falschparker


Mit anderen Worten kann man die Abschleppkosten als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen, und zwar nach
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 858 Abs. 1 BGB als Rechtsgrundlage.

Mit dem unbefugten Abstellen des Fahrzeugs auf dem privaten Parkplatz/Grundstück begeht der Falschparker eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB.

Ob es sich hierbei um eine Besitzstörung oder um eine teilweise Besitzentziehung handelte, ist dabei ohne Belang.

Aus diesem Grund steht dem Grundstücksbesitzer ein Selbsthilferecht zur Beseitigung der Besitzbeeinträchtigung zu.
Dieses hat seine Begründung in § 859 Abs. 1 BGB
(unbefugtes Parken als Besitzstörung) oder in § 859
Abs. 3 BGB (teilweise Besitzentziehung).

Wichtig dabei ist allerdings das folgende Punkte gegeben sind:

  • Sie sind der Besitzer des Grundstückes 
  • Das Fahrzeug steht tatsächlich auf Ihrem Grundstück und 
    nicht im öffentlichen Verkehrsraum 
  • Das unbefugte Abstellen von Fahrzeugen ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet

Dann gleich anrufen und das unbefugte Fahrzeug kostenlos entfernen lassen!  

Auf jede Gegebenheit vorbereitet und für jede Situation die passende Lösung

Selbst wenn sich Ihr Parkplatz/Stellplatz in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage befindet, verfügen wir über spezielle Abschleppfahrzeuge.
Die für den Einsatz in Tiefgaragen und Parkhäusern konzipiert wurden. Dadurch sind wir in der Lage, Falschparker/Störer auch auf
engstem Raum abzuschleppen.

Doch nicht immer handelt es sich bei dem Störer/Falschparker um einen PKW oder ein Motorrad. Manchmal kommt es vor, dass ein Transporter, LKW, oder ein Reisebus der Übeltäter ist.
Für jedes Fahrzeug gibt es den richtigen Abschleppwagen.
Und durch unseren starken Fuhrpark haben Sie für jede Situation die passende Lösung.

—–> Abschleppen aus Tiefgaragen & Parkhäusern